Ein regelmäßiger Besuch des Unterrichts ist die Basis für einen erfolgreichen Abschluss deiner Pflichtschulzeit und in weiterer Folge für deine eigene Zufriedenheit. Sollte es dir dennoch nicht möglich sein am Unterricht teilzunehmen, das kann ja vorkommen, gib uns Bescheid und begründe deine Abwesenheit. Hier findest du die dazu notwendigen Formulare und Informationen.

Nicht vorhersehbare Abwesenheit

Fernbleiben vom Unterricht

Fernbleiben vom Unterricht mehr als eine Woche

§ 45 Fernbleiben vom Unterricht - Information

Freistellung - Gegenstand

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Der Unterschied zwischen der "normalen Abwesenheit" und der Freistellung liegt in der Vorhersehbarkeit und Begründung. Typische Beispiele für Freistellungen können z.B. islamische Feiertage, familiäre Verpflichtungen und Sonderurlaube mit besonderer Dringlichkeit sein. Bedenke aber: Der Unterrichtsstoff kann dadurch nicht vermindert oder nachgelassen werde. Für das Nacharbeiten und Nachholen des Unterrichtsstoffes kannst nur du selbst zuständig sein. Freistellungen sind immer mit Mehraufwand für dich verbunden und müssen rechtzeitig im Vorhinein genehmigt werden.

Ansuchen muss genehmigt werden:
1 Tag: Klassenvorstand

2-7 Tage: Schulleitung
mehr als 7 Tage: Bildungsdirektion OÖ

Beachte die Einhaltung der 3-Wochenfrist!